§8
Verbandsrat
(1) Der Verbandsrat besteht aus
a) der oder dem Vorsitzenden;
b) sachverständigen Personen und zwar:
sechs hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusikern,
drei nebenamtlichen Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusikern,
zwei Theologinnen oder Theologen,
vier Chormitgliedern;
c) bis vier vom Verbandsrat zu berufenden Mitgliedern.
2) Die Mitglieder des Verbandsrates werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Das Nähere regelt eine Wahlordnung.
(3) Scheidet ein Mitglied des Verbandsrates während der Amtsperiode aus oder wird in denVorstand gewählt, kann der Verbandsrat sich aus dem Kreis der Vereinsmitglieder ergänzen.
Die dann erfolgte Wahl gilt bis zum Ende der Amtsperiode des Verbandsrates.
(4) Dem Verbandsrat gehören die Landeskirchenmusikdirektorin oder der
Landeskirchenmusikdirektor und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landeskirchenamtes
der Evangelischen Kirche im Rheinland als beratende Mitglieder an.
(5) Der Verbandsrat hat folgende Aufgaben:
a) Wahl des Vorstandes;
b) Entscheidung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung;
c) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes;
d) Feststellung des Haushaltsplanes;
e) Kassenaufsicht;
f) Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes;
g) Wahl einer Rechnungsprüferin oder eines Rechnungsprüfers. Die Prüferin oder der Prüfer hat das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und Kassenführung erstattet sie oder er dem Verbandsrat
Bericht;
h) Beschluss über die Feststellung des Mitgliedsbeitrages;
Der Chorverband hat sich in den Jahren die Struktur einer kleinen Firma entwickelt: Unser "Produkt" ist evangelische Kirchenmusik in Theorie und Praxis:
Der Chorverband der EKiR e.V. bietet an:
- eine Notenbibliothek mit rund 30.000 Medien
- die Ausstellung von Ehrenurkunden für Chöre und Chorsänger*innen
- den Verleih von zwei Klop-Truhenorgeln
- den Verleih von zwei Organetto-Bausätzen
- ein Jahresprogramm mit 3 - 4 Singfreizeiten
- die C-Ausbildung für Kindercholeitung
- Fortbildungskurse für Chorleitung für Kinder- und Erwachsenenchöre
- einen jährlichen Kirchenmusiktag mit den anderen Verbänden
- alle sechs Jahre ein großes Kirchenmusikfest, das nächste findet 2030 statt, also in der kommenden Amtsperiode
- zu dem Kirchenmusikfest wird eine Notensammlung mit aktueller Chormusik herausgegeben (RhEINklang, I Himmelen, etc.)
- eine umfangreiche Webseite mit aktuellen Themen
- die Flyerausgabe des Jahresprogramms mit der Landeskirche und den anderen Verbänden
- in ungeraden Jahren zwei Kindersingtage in NORD und SÜD
- in geraden Jahren ein Jugendchorwochende
- besondere Förderung des Arbeit mit Kinder- und Jugendchören durch die Kinderchordelegierte
- eine hauptamtliche, koordinierende Kraft zur Betreuung der Geschäfststelle
Notenbibliothek:
Singwochenorganisation:
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit:
Verwaltung und Finanzen:
Arbeit an Satzung und Wahlordnung:
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